von oolo » Donnerstag 8. März 2012, 22:08
Trotz der bundesweit verbindlichen Vorgabe der StVZO gibt es von der Rückdatierung immer mehr Abweichungen einzelner Bundesländer. So ist die Rückdatierung in Hessen und im Saarland faktisch abgeschafft. Auch in Bayern gibt es Ausnahmen von der Rückdatierung, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung sehr lange überzogen wurde.
Diese uneinheitliche Praxis der Länder macht die Situation für den Autofahrer sehr unübersichtlich und ist ungerecht. Der Sinn der Rückdatierung war es, den Anreiz zur Überziehung der Untersuchungsfristen zu nehmen. Da aber bereits das kurzfristige Überziehen des Termins mit Verwarnungsgeldern, bei längerer Dauer mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg bedroht ist, erscheint der Sanktionscharakter der HU-Rückdatierung überflüssig.
Unter sicherheitstechnischen Aspekten ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Gültigkeitszeitraum einer neuen HU-Plakette nach einer gründlichen technischen Überprüfung des Fahrzeuges nur deswegen kürzer sein sollte, nur weil das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurde.
Der ADAC spricht sich deshalb dafür aus, diese uneinheitliche Kleinstaaterei so schnell wie möglich zu beenden und zukünftig bundesweit auf die weder rechtlich erforderliche noch technisch notwendige Rückdatierung ganz zu verzichten.
Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrer Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel zu rechnen.
„Wir müssen aufpassen, daß wir aus Geschwindigkeit nicht Hektik machen.“